Behördlich stillgelegtes Fahrzeug verkaufen in Tirol
    Erbschaft & Recht

    Fahrzeug behördlich stillgelegt (§ 44 KFG) – wir kaufen es an

    Wenn dein Fahrzeug behördlich gemäß § 44 KFG stillgelegt wurde (z. B. wegen fehlender Verkehrssicherheit, abgelaufenem §57a oder ausständiger Versicherung), darf es nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Wir übernehmen es trotzdem – mit Transporter.

    Eine behördliche Stilllegung nach § 44 KFG ist mehr als 'nur abgemeldet': Das Fahrzeug darf im öffentlichen Verkehrsraum nicht mehr abgestellt oder bewegt werden, bis der Grund für die Stilllegung behoben ist. Für viele Besitzer ist das der Punkt, an dem sich Reparatur nicht mehr lohnt. Wir kaufen solche Fahrzeuge an und holen sie ordnungsgemäß mit einem Autotransporter ab.

    Was du bei behördlicher Stilllegung beachten musst

    Häufigste Stilllegungsgründe sind: fehlendes oder abgelaufenes §57a-Pickerl mit sicherheitsrelevanten Mängeln, fehlende Haftpflichtversicherung, gravierende Beanstandungen bei einer Verkehrskontrolle oder ein technischer Zustand, der eine unmittelbare Gefahr darstellt (Bremsen, Achsen, Beleuchtung, Rahmen).

    Solange das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum steht, riskierst du bei einer weiteren Kontrolle Strafen und Verwahrkosten. Am besten schnell handeln – wir übernehmen die Abholung binnen weniger Tage.

    Wir prüfen die Papiere (Zulassungsschein, Typenschein/Datenauszug, Bescheid der Behörde), machen einen sauberen Kaufvertrag und übernehmen die endgültige Abmeldung.

    Deine Vorteile

    Warum du bei uns richtig bist

    Ankauf trotz § 44 KFG-Stilllegung

    Abholung mit Autotransporter – kein Bewegen im öffentlichen Verkehr nötig

    Übernahme der Abmeldung bei Behörde und Versicherung

    Vermeidung weiterer Standkosten oder behördlicher Strafen

    FAQ

    Häufige Fragen zu Behördlich stillgelegtes Fahrzeug verkaufen

    Darf ich ein stillgelegtes Fahrzeug überhaupt verkaufen?+

    Ja. Der Verkauf selbst ist zulässig – nur die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum ist untersagt. Wir übernehmen den Transport.

    Was ist mit dem Kennzeichen?+

    Kennzeichen müssen üblicherweise bei der Zulassungsstelle abgegeben werden. Wir helfen dir bei der Abmeldung, wenn das noch nicht erledigt ist.

    Wie schnell kommt ihr?+

    In der Regel innerhalb weniger Werktage in ganz Tirol.

    Jetzt behördlich stillgelegtes fahrzeug verkaufen – kostenlos & unverbindlich

    Sende uns Modell, Zustand und Fotos – wir melden uns innerhalb weniger Stunden mit einem realistischen Angebot.

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