Sonderfälle

    Auto ohne §57a-Pickerl verkaufen – geht das in Österreich?

    Pickerl abgelaufen, durchgefallen oder nie gemacht? Ein Auto ohne §57a-Überprüfung ist für Privatkäufer schwer verkäuflich – für einen Fachbetrieb kein Problem.

    1.8.20265 Min Lesezeit
    Auto ohne §57a-Pickerl verkaufen – geht das in Österreich?

    Das §57a-Pickerl ist die wiederkehrende Überprüfung in Österreich – alle zwei Jahre vorgeschrieben. Ist es abgelaufen, durchgefallen oder wurde es nie gemacht, wird der Privatverkauf fast unmöglich. Die gute Nachricht: Für einen gewerblichen Ankäufer ist das kein Hindernis.

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    Was bedeutet §57a-Pickerl?

    Der §57a der Kraftfahrzeugverordnung verpflichtet Halter, ihr Fahrzeug alle zwei Jahre einer technischen Überprüfung zu unterziehen. Das Pickerl auf der Windschutzscheibe bestätigt, dass das Auto verkehrssicher ist.

    Ist das Pickerl abgelaufen, erlischt die Zulassung de facto für den öffentlichen Verkehr – wer trotzdem fährt, riskiert Strafen. Ein Verkauf an einen Privatkäufer, der sofort weiterfährt, ist damit praktisch ausgeschlossen.

    Die 3 Szenarien beim Verkauf ohne Pickerl

    An Privat verkaufen

    • Käufer fordert gültiges Pickerl

      Fast jeder Privatkäufer erwartet ein gültiges Pickerl – sonst kein Kauf.

    • Du musst Pickerl selbst machen

      Kosten, Termin, eventuell Reparatur – und das Auto ist danach für den Privatverkauf noch nicht verkauft.

    • Risiko bei Nicht-Zulassung

      Ohne Pickerl kann der Käufer das Auto nicht legal abholen.

    An Fachbetrieb verkaufen

    • Kein Pickerl nötig

      Wir kaufen Fahrzeuge mit abgelaufenem, durchgefallenem oder nie gemachtem Pickerl.

    • Keine Reparaturkosten

      Du sparst dir die Pickerl-Gebühr, eventuelle Reparaturen und die Standzeit.

    • Kostenlose Abholung mit Anhänger

      Da das Auto nicht fahrbereit ist, holen wir es mit Trailer ab – in ganz Tirol, Vorarlberg und Salzburg.

    • Sofortzahlung

      Bezahlung bar oder per Sofortüberweisung bei Abholung.

    Behördlich stillgelegt – der Sonderfall

    Wurde das Fahrzeug bereits von der Behörde stillgelegt (z.B. nach Verkehrsverstoß oder dauerhafter Stilllegung), ist es noch verkaufbar – aber der Aufwand steigt. Wir übernehmen auch diese Fälle und kümmern uns um alle Formalitäten.

    Mehr dazu findest du auf unserer Seite Fahrzeug behördlich stillgelegt.

    Ablauf beim Verkauf ohne Pickerl

    1. 1Schritt 1

      Fahrzeugdaten senden

      Marke, Modell, Baujahr, Kilometerstand und Pickerl-Status – am schnellsten über unser Kontaktformular.

    2. 2Schritt 2

      Verbindliches Angebot

      Du erhältst ein schriftliches Angebot – meist innerhalb von 24 Stunden.

    3. 3Schritt 3

      Kostenlose Abholung

      Wir holen das Auto mit Anhänger ab – auch wenn es abgemeldet oder stillgelegt ist.

    4. 4Schritt 4

      Sofortzahlung & Abmeldung

      Bezahlung bar oder per Sofortüberweisung, Abholung inklusive kompletter Abmeldung.

    Häufige Fragen

    • Ja – an einen gewerblichen Ankäufer wie uns problemlos. Wir brauchen kein gültiges Pickerl und holen das Fahrzeug mit Anhänger ab.

    • Die §57a-Gebühr liegt je nach Fahrzeugtyp zwischen 80 und 200 € – plus eventuelle Reparaturen, die der Prüfer fordert.

    • Ja, wir übernehmen auch offiziell stillgelegte Fahrzeuge und kümmern uns um die komplette Abwicklung.

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    Faire Bewertung, schriftliches Angebot, sofortige Bezahlung und kostenlose Abholung in ganz Tirol.

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