Auto aus Verlassenschaft verkaufen in Tirol
    Erbschaft & Recht

    Auto aus Verlassenschaft oder Erbschaft verkaufen – wir begleiten dich

    Nach einem Trauerfall ein Auto zu verkaufen ist emotional und rechtlich heikel. Wir kennen die österreichischen Abläufe (Einantwortung, Verlassenschaftsabhandlung) und begleiten dich Schritt für Schritt.

    Nach einem Todesfall gehört das Fahrzeug zunächst zur Verlassenschaft und darf ohne rechtliche Grundlage nicht einfach verkauft werden. In Österreich ist dafür in der Regel die sogenannte Einantwortung durch den Notar oder das Bezirksgericht nötig. Wir kaufen Autos aus Verlassenschaft an – aber transparent, korrekt und erst, wenn die rechtliche Grundlage dafür gegeben ist. Und wir erklären dir, was du dafür brauchst.

    Ratgeber: So läuft der Autoverkauf aus einer Verlassenschaft ab

    Solange die Verlassenschaftsabhandlung läuft, ist der oder die Gerichtskommissär:in (Notar:in) Ansprechpartner. Er/sie stellt fest, wer Erbe ist und wer über das Fahrzeug verfügen darf. Ohne diese Klarstellung kann kein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen werden.

    Sobald die Einantwortungsurkunde vorliegt (oder eine Vollmacht des Notars/Gerichts, das Fahrzeug bereits vorher zu verwerten), können wir kaufen. Wir prüfen mit dir den Zulassungsschein, Typenschein/Datenauszug, den Fahrzeugzustand und geben ein faires Angebot.

    Wir helfen dir bei der Abmeldung, kommen mit dem Autotransporter, wenn das Fahrzeug nicht mehr angemeldet oder verkehrssicher ist, und sorgen für einen sauberen, dokumentierten Kaufvertrag – wichtig für die Verlassenschaftsabrechnung.

    Deine Vorteile

    Warum du bei uns richtig bist

    Erfahrung mit Fahrzeugen aus Verlassenschaften in ganz Tirol

    Ratgeber-Begleitung zu Notar, Einantwortung und Abmeldung

    Sauberer, dokumentierter Kaufvertrag für die Verlassenschaftsakte

    Abholung auch nicht angemeldeter oder länger abgestellter Fahrzeuge

    Diskrete, respektvolle Abwicklung

    So funktioniert es

    Der Ablauf – transparent & schnell

    1. Klärung Verfügungsberechtigung

    Einantwortungsurkunde, Erbschein oder Notar-Vollmacht liegen vor? Dann können wir sofort loslegen. Falls nicht, erklären wir dir den nächsten Schritt.

    2. Kostenlose Bewertung

    Wir bewerten das Fahrzeug – auch länger abgestellte Autos oder Fahrzeuge ohne §57a-Pickerl.

    3. Abholung & Kaufvertrag

    Sauberer Kaufvertrag im Namen der Verlassenschaft bzw. der Erben, sofortige Bezahlung, Übernahme der Abmeldung.

    Achtung

    Worauf du achten solltest

    Nicht vor der Einantwortung verkaufen

    Ein Verkauf ohne rechtliche Grundlage kann später von anderen Erben angefochten werden. Warte auf den Notar oder frag uns – wir sagen dir, was rechtlich sauber ist.

    Auf Versicherung achten

    Nach dem Todesfall läuft die KFZ-Haftpflicht meist weiter, sollte aber je nach Situation angepasst oder pausiert werden. Sprich mit deinem Versicherer, bevor das Auto länger steht.

    FAQ

    Häufige Fragen zu Auto aus Verlassenschaft verkaufen

    Kann ich das Auto meines verstorbenen Angehörigen sofort verkaufen?+

    Nein. In Österreich musst du zuerst als Erbe eingeantwortet sein oder eine ausdrückliche Vollmacht des Notars bzw. Bezirksgerichts haben. Wir warten mit dem Kauf, bis das rechtlich klar ist.

    Welche Unterlagen brauche ich?+

    Einantwortungsurkunde bzw. Notar-Vollmacht, Zulassungsschein, Typenschein oder Datenauszug, amtlichen Lichtbildausweis und die Fahrzeugschlüssel.

    Was ist, wenn das Auto seit Monaten steht und nicht mehr anspringt?+

    Kein Problem. Wir kommen mit Autotransporter und holen das Fahrzeug im Ist-Zustand ab.

    Wie geht die Abmeldung?+

    Wir übernehmen die Abmeldung bei der Zulassungsstelle bzw. Versicherung nach dem Kauf – du musst nichts weiter tun.

    Jetzt auto aus verlassenschaft verkaufen – kostenlos & unverbindlich

    Sende uns Modell, Zustand und Fotos – wir melden uns innerhalb weniger Stunden mit einem realistischen Angebot.

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